Erster Mustang
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Der erste Mustang

Historie:

29.04.2010 Kaufvertrag unterschrieben

02.08.2010 Ankunft in Bremerhaven

26.08.2010 Zulassung

10.05.2011 Unfall

20.03.2012 Abschluss der versicherungstechnischen Unfallfolgen (Letzten Restbetrag von

der gegnerischen Versicherung erhalten)

 

Ausstattung:

Ford Mustang Coupe V6 Premium (Modelljahr 2011 / kanadisches Modell)

Farbe: Kona Blue

Schwarze Lederausstattung, Rückfahrkamera, Komfortpaket, Sicherheitspaket, 3,31er

Achsübersetzung, Bordcomputer, Tempomat, Klimaanlage, beheizte Sitze vorne, ABS, ESP,

ASC, 6-Gang Getriebe mit Handschaltung und vor allem das schöne Pony Package

Technische Daten:

Hubraum: 3731 ccm

Leistung: 307 PS / 225 KW

Drehmoment: 379 Nm

Durchschnittsverbrauch kombiniert: ca. 11 l

Reifen: 235/50 ZR18

Ein Manko an diesem Mustang mit V6-Motor ist die vom Werk eingestellte maximale 

Geschwindigkeit von 185 km/h. Das verdarb mir doch einiges an Spaß, wo doch der Großteil 

der Fahrzeuge auf deutschen Straßen mindestens genauso schnell fahren können. Hier sieht

man deutlich, das in Amerika eben andere Voraussetzungen gelten. Eine sichere 

Entsperrung dieses Limits ist zudem nicht ohne weiteren Anbau und Umbau von 

Karosserieteilen wie Hinterachse, Bremsen usw. möglich. Es werden vom Werk eben nur 

Teile verbaut die diese maximale Geschwindigkeit garantiert aushalten. Auf Youtube kann 

man hierzu Videos anschauen, wo V6 Fahrer euphorisch die Sperre herausgenommen 

hatten und bei über 200 km/h ist dann die Hinterachse geberstet. Prost Mahlzeit

Der Unfall:

Am 10.05.2011 entschied ich mich zu einer Ausfahrt mit dem Mustang. Dabei kollidierte ein 

Mottorradfahrer mit mir. Dieser nahm eine Rechtskurve zu schnell und konnte seine Spur 

nicht mehr halten. Das Motorrad krachte frontal in meinen Mustang, der Fahrer konnte zuvor 

noch abspringen und erlitt nur leichte Prellungen. Die Versicherungsabwicklung zog sich 

lange hin, dabei spielten viele Faktoren zu meinem Leidwesen eine Rolle, zu viele um sie 

hier im Detail zu beschreiben. Ein direkter Neukauf eines Mustang’s war für mich erstmal 

kein Thema, ich hätte wieder neue finanzielle Mittel auftreiben müssen um dies 

bewerkstelligen zu können. Der Mustang wurde nicht als Totalschaden eingestuft, jedoch das

Gutachten war mit einem sehr hohen Reparaturwert beaufschlagt worden, daher entschied 

ich mich auch gegen eine Reparatur.

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